Unbenannt-2.png
13. LAUF IN DIE SONNE
Willkommen am 22. Juni 2025 zum
START:
STRECKEN:
ORT:
71397 Nellmersbach Mehrzweckhalle an der Schulstraße
10 km Hauptlauf- Für Läufer und Mannschaften
8:00 Uhr für alle Läufe
Mit anschließendem Frühstücksbuffet
20 € Einzelstarter.
GEBÜHR:
73 € Mannschaften mit 4 Startern von Vereinen und Institutionen.
5,8 km - Für Läufer und Walker
Genehmigter Lauf 25.png
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13. LAUF IN DIE SONNE
Willkommen am 22. Juni 2025 zum
START:
71397 Nellmersbach Mehrzweckhalle an der Schulstraße
Mit anschließendem Frühstücksbuffet
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6. LAUF IN DIE SONNE
Willkommen am 26. Juni 2015 zum
START:
STRECKEN:
ORT:
71397 Nellmersbach Mehrzweckhalle an der Schulstraße
10 km Hauptlauf- Für Läufer, Mannschaften und Walker
8:00 Uhr für alle Läufe
Mit anschließendem Frühstücksbuffet
13 € Einzelstarter.
GEBÜHR:
50 € Mannschaften mit 4 Startern von Vereinen und Institutionen.
8 € Frühstück für Gäste ohne Start
5,8 km - Für Läufer und Walker
Bekannte Strecken 10 km und 5,8 km über die Felder von Leutenbach
Anmeldung verlängert bis 23.06.2016
Genehmigter Lauf 25.png
Maximal 222 Starter !!!
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13. LAUF IN DIE SONNE
Willkommen am 22. Juni 2025 zum
START:
STRECKEN:
ORT:
71397 Nellmersbach Mehrzweckhalle an der Schulstraße
10 km Hauptlauf- Für Läufer und Mannschaften
8:00 Uhr für alle Läufe
Mit anschließendem Frühstücksbuffet
20 € Einzelstarter.
GEBÜHR:
73 € Mannschaften mit 4 Startern von Vereinen und Institutionen.
5,8 km - Für Läufer und Walker
Genehmigter Lauf 25.png

Ablauf:

7:00

 Ausgabe der Startunterlagen

8:00

 Start aller Läufe

9:00

 Frühstücksbuffet

10:30

 Siegerehrungen und Verlosungen

Die Strecken findet ihr hier

Im Startgeld sind enthalten:

  • Frühstücksbuffet mit Kaffee & Tee
  • verschiedene Getränke
  • Verbandsabgaben/ Versicherung
  • Erfrischungsstelle auf der Strecke
  • Umkleide und Duschmöglichkeiten

Pokale für die 3 Erstplatzierten jeder Einzelwertung.

Wanderpokal für die beste Mannschaft.

Es wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer körperlich fit ist und für diesen Wettkampf ausreichend trainiert hat. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass von den Teilnehmern am Volkslauf keine Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen werden können. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind auch während des Laufes zu beachten und einzuhalten. Bei Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen besteht keine Schadensersatzverpflichtung (z.B. Rückerstattung Startgeld) des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, je nach Wetterverhältnissen oder bei unvorhersehbaren Gründen den Wettkampf zu unterbrechen oder abzubrechen Die Veranstaltung ist im Rahmen der WLSB-Sportversicherung versichert. Der Veranstalter übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gegenstände der Teilnehmer.
Die für die Abwicklung der Anmeldung und die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen, vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur diesem Zweck entsprechend verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.